Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 21. September 2026
Die Universität Bielefeld ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den §§ 10a bis 10e des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) barrierefrei zugänglich zu machen. Beide setzen die Richtlinie (EU) 2016/2102 um; Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA, beruht.
Diese Erklärung gilt für die Website sp-szenarien.de in ihrer deutschen und englischen Version. Die Redaktion, die nach der Anmeldung unter sp-szenarien.de/intern genutzt wird, ist nicht Gegenstand dieser Erklärung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der BITV NRW teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Unvereinbarkeit mit der BITV NRW
- Das aufklappbare Menü der Hauptnavigation auf schmalen Bildschirmen öffnet nur mit JavaScript. Ohne JavaScript sind dieselben Seiten über die Verweise am Fuß jeder Seite erreichbar.
- Die Bedienung der Seiten mit einer Sprachausgabe ist noch nicht geprüft.
Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften fallen
Verweise führen zum Personenverzeichnis der Universität Bielefeld und zu Veröffentlichungen Dritter. Für die Barrierefreiheit dieser Angebote sind deren Anbieter verantwortlich.
Was diese Website für die Barrierefreiheit tut
- Alle Inhalte sind ohne JavaScript lesbar; nur die beweglichen Teile brauchen es.
- Jede Seite lässt sich vollständig mit der Tastatur bedienen, mit sichtbarem Fokus und einem Sprunglink zum Hauptinhalt.
- Jede Seite hat eine Hauptüberschrift und eine lückenlose Gliederung; Navigation, Hauptinhalt und Fußzeile sind als Bereiche ausgezeichnet.
- Helles und dunkles Farbschema; die Farbkontraste beider Schemata werden bei jedem Bau der Website gegen WCAG 2.1 AA geprüft.
- Die Sprache steht in der Adresse und im Dokument; Zitate in einer anderen Sprache sind gesondert ausgezeichnet, damit eine Sprachausgabe sie richtig liest.
- Nichts spielt von selbst ab. Wer in seinem System weniger Bewegung eingestellt hat, sieht keine Animationen.
- Verweise, die in einem neuen Tab öffnen, sagen das auch für Sprachausgaben.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 21. September 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung durch das Entwicklungsteam: Bedienung aller öffentlichen Seiten mit der Tastatur, automatische Prüfung der Seiten mit dem Werkzeug axe und die Kontrastprüfung, die zum Bau der Website gehört. Eine Prüfung mit Sprachausgaben (VoiceOver, NVDA) steht noch aus und wird nachgeholt. Die Erklärung wird mindestens einmal im Jahr und bei jeder wesentlichen Änderung überprüft.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu dieser Website aufgefallen, oder brauchen Sie einen Inhalt in einer zugänglichen Form? Dann schreiben Sie uns. Wir antworten so schnell wie möglich und benennen, was wir ändern.
Dr. med. Johannes Bittner
Medizinische Fakultät OWL, Simulation and Communication Lab (SCoLa)
Universität Bielefeld
Universitätsstraße 25
33615 Bielefeld
E-Mail: johannes.bittner@uni-bielefeld.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Rückmeldung keine oder keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Sie ist bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung angesiedelt (§§ 10d, 10e BGG NRW) und vermittelt zwischen Ihnen und der Universität Bielefeld, damit die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt werden.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
bei der Landesbeauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internet: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik